Das Aufmaß

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation. Mit jedem Baufortschritt beziehungsweise jeder ausgeführten Baumaßnahme sind Aufmaße zu erstellen. Sie sind besonders dann wichtig, wenn Abweichungen vorliegen oder Bauteile im Laufe des Bauprozesses nicht mehr zugänglich sind, etwa Fundamente.

Gallerie

Die Bestimmungen zur Erstellung eines Aufmaßes sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Die Leistung des Aufmaßes ist unter §14 Abs. 1 VOB/B als prüfbare Abrechnungsgrundlage angegeben. Die genauen Ausführungsregelungen sind in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV, VOB/C) in Abschnitt 5 definiert.

Grundlegend für die Erstellung eines Aufmaßes ist die Definition der Art des Bauteils, da die Massenermittlung, und die damit verbundene Abrechnung auf den zuvor erhaltenen Ausschreibungen und Vergabeunterlagen aufbauen und diesen gegenübergestellt werden können sollen. So werden einheitliche Abrechnungsdimensionen – etwa Flächenmaße, Raummaße oder Längenmaße – für die Bauteile definiert und entsprechen in Abrechnungszeichnungen dargestellt. Diese werden durch das planende Büro erstellt und dienen als Grundlage für die Aufmaß der ausführenden Firmen; die Pläne müssen die exakten Maße der Bauteile beinhalten und können während des Aufmaßes bestätigt oder korrigiert werden – so lassen sich Abweichungen zwischen der Kostenermittlung und der tatsächlichen Abrechnung feststellen. Das gelingt in Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber*innen und Auftragnehmenden und wird in doppelten Messurkunden eingetragen und von beiden Parteien unterzeichnet.

Die Erstellung eines Aufmaßes kann sowohl analog als auch digital erfolgen; wichtig ist nur die Nachvollziehbarkeit. Empfehlenswert ist die Entwicklung einer Grundstruktur oder das Nutzen einer Vorlage. Während viele Betriebe noch analog arbeiten und das zeichnerische Aufmaß ergänzend von Hand in die vorliegenden Kopien der vermaßten Baupläne und Berechnungen eintragen, gibt es mittlerweile effektive digitale Werkzeuge, Apps und Softwarelösungen für die elektronische Datenverarbeitung, welche die Dokumentation vereinfachen.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

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Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

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Kosten und Verträge

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

Die Bauauftragung von ausführenden Bauunternehmen setzt die Erstellung einer Ausschreibung. Auf dieser Grundlage können Firmen Angebote einreichen und die Bauaufgabe einschätzen.

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

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Digitale Ausschreibungneu

Die digitale Ausschreibung ermöglicht es, Bauprojekte elektronisch auszuschreiben und Angebote von Bauunternehmen und Lieferanten einzuholen.

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Integraler Bestandteil des digitalen Architekturbüros und notwendig für die effiziente Gestaltung des Ausschreibungsprozesses von Bauprojekten.

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Bürokosten

Der Betrieb und Unterhalt eines Büros verursacht zahlreiche Kosten.

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Finanzielle Aufwendungen für Räume und Einrichtung, für Verbrauchsmaterialien und technische Hilfsmittel, für Personal und Versicherungen.

Das Aufmaß

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

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Mit der Erstellung eines Aufmaßes wird die Grundlage für Abrechnungen geschaffen.

DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Anschauliche Kostenübersicht anhand von Balkendiagrammen mit PRO controlling von Projekt Pro.

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Für vergleichbare Baukostenermittlungen gibt die Norm klare Vorgaben für den Hochbau, Ingenieursbauten und infrastrukturelle Anlagen.

Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten

Die Ermittlung der Flächen und Rauminhalte ist in DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau geregelt.

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Fester Bestandteil jedes Genehmigungsantrags und in der DIN 277 geregelt.

Leistungsverzeichnis

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

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Zu jeder Ausschreibung gehört eine detaillierte Auflistung der Leistungen. Sie ist die Grundlage für die Angebotskalkulation.

Nachträge

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

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Neben vereinbarten Leistungen werden unter Umständen auch zusätzliche Arbeiten vergütet. Das setzt allerdings voraus, dass die Grundvoraussetzungen für die Stellung eines Nachtrags erfüllt werden.

Vergabearten

Der Vergabeprozess ist die letzte Leistungsphase vor Beginn der Baustelle.

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Wonach lässt sich festlegen, wie eine Ausschreibung aufgestellt ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen?

Vertragsarten im Bauwesen

Mustervertrag

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Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Wettbewerbsverfahren

Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche.

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Die Teilnahme an Wettbewerben ist seit dem 19. Jahrhundert integraler Bestandteil der Baubranche und prägt diesen Beruf wie keinen anderen.

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