AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung
Der Leistungsablauf der AVA, also Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung ist durch das Akronym bereits gegeben. Im Folgenden werden die Bestandteile der Leistungen erläutert.
Gallerie
Ausschreibung
Die Ausschreibung kann schon während der frühen Planungsphasen vorbereitet werden, allerdings setzt die verbindliche Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die fortgeschrittene Planung, d.h. auch die Detailplanung voraus. Materialität, Qualität und Ausbaumerkmale sollten zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits festgelegt sein. Das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung umfasst Angaben zu allen Maßnahmen eines Gewerks, dabei sind Angaben zu den Mengen und Massen nach DIN 276: Kosten im Bauwesen und VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) für eine präzise Kostenberechnung notwendig. Ergänzt wird das Leistungsverzeichnis durch marktübliche Bepreisungen sowie ausführlichen Angaben zu Bauteilverbindungen, -beschichtungen, -qualitäten und gegebenenfalls auch Firmen. Für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe) wird das Mitwirken der fachlich Beteiligten vorausgesetzt. Die Angaben werden dann in einem Ausschreibungstext zusammengefasst, zu finden u.a. auf Herstellerseiten oder in kostenpflichtigen Online-Verzeichnissen, wie dem VOB-konformen Heinze Ausschreibungstext-Katalog (siehe Surftipps).
Sinn der Ausschreibung ist die detaillierte Auflistung sämtlicher notwendigen Maßnahmen – auch solchen, die zum Schutz einer übergeordneten Maßnahme notwendig sind – für die Erfassung aller geplanten Kosten als Übersicht für Planer*innen und Auftraggeber*innen und Angebotsgrundlage für ausführende Firmen. Die in der Regel nach Gewerken gegliederten Ausschreibungen werden für eine faire Angebotserstellung unbepreist an mögliche ausführende Firmen verteilt, um diesen die Möglichkeit zu geben, ein Angebot zu erstellen. Dabei können die Preise durch etwaige bessere Ausstattungen oder regionale Gegebenheiten stark variieren. Die eingegangenen Angebote können mit dem vorhandenen Preisspiegel verglichen und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vergabe
Unter Vorlage eines Angebots zu Ausführung der Baumaßnahmen wird der Prozess der Vergabe eingeleitet. Die Vergabe selbst ist Bauherr*innenaufgabe. Nach den Leistungsphasen der HOAI (LPH 7 – Mitwirkung bei der Vergabe) gehören die Koordinierung der Vergabe durch die Fachplaner*innen sowie das Einholen und Prüfen der Angebote zu den Grundleistungen der Planung. Zur Vergabe gehören zudem – je nach Vergabeart – die Vorlage mehrerer Angebote und damit einhergehend der Vergleich der Angebote auf Grundlage der durch die Planer*innen erstellten Ausschreibung.
Die Art der Vergabe ist in zwei Kategorien gegliedert: das private Vergabeverfahren und die öffentliche Vergabe. Sie unterscheiden sich in der Ausführungsart und in der rechtlichen Grundlage. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs unterliegen öffentliche Vergaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und dem öffentlichen Recht (BGB), während die nicht öffentliche Vergabe lediglich dem BGB unterliegt. Das heißt: private Auftraggeber*innen sind im Vergabeprozess wesentlich freier und können dementsprechend auch wettbewerbslos Firmen beauftragen. Ist das nicht gegeben, erfolgen Bieter*innengespräche. Das Mitwirken bei der Auftragserteilung an den zu erbringenden Leistungen fällt in diesem Fall unter die Grundleistungen der LPH 7. Dazu gehören Verhandlungsgespräche und die anschließende Zusammenstellung der Vertragsunterlagen für alle beauftragten Leistungsbereiche.
Abrechnung
Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung. Um sie zu erstellen, wird die durch ein Planungsbüro freigegebene Ausschreibung den Schlussrechnungen, Nachträgen und Stundennachweisen des ausführenden Bauunternehmens gegenübergestellt. Um die angenommenen Mengen vergleichen zu können, wird ein Aufmaß zur Ermittlung der tatsächlichen ausgeführten Bauleistungen erstellt. Bauunternehmen haben demnach ihre Leistungen prüfbar abzurechnen, das gilt für Verträge mit VOB und BGB als Vertragsbasis gleichermaßen. Die VOB-B definiert einzuhaltende Vertragsanforderungen für die Abrechnungserstellung (§6).
Je nach Vollständigkeit der auszuführenden Einzelleistungen im Leistungsverzeichnis sowie der Genauigkeit der Mengenberechnungen und der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung kann es zu starken Diskrepanzen kommen. Wie die vergangenen Jahre zeigten, können Abweichungen aber auch aufgrund von veränderten wirtschaftlichen Situationen, Lieferengpässen und knappen Baustoffressourcen resultieren. So ist die Abrechnung ein Indikator für die Qualität der Ausschreibung, aber auch für die den Ablauf auf der Baustelle. Aus diesem Grund ist das durch die Bauleitung zu erstellende Bautagebuch ein wichtiger Faktor, der in die Rechnungsprüfung einfließt, denn in diesem werden sämtliche Baustellenstände, Entscheidungen, anfallende Änderungen und besonders Mängelfeststellungen dokumentiert. Die Zahlung der Bauleistungen aller beauftragten Unternehmen unterliegt also der eindeutig nachvollziehbaren Zusammenstellung der tatsächlichen Kosten.
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