Stundensätze
Geleistete Arbeit will bezahlt werden. Dafür werden zwischen dem Architekturbüro und den Auftraggebenden Architektenverträge vereinbart. Diese Verträge beziehen sich meistens auf die leistungsphasen-basierte Abrechnung laut HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Nicht erst seit der Aufhebung der verbindlichen Abrechnung gemäß HOAI im August 2021 werden für besondere Leistungen oder erst nachträgliche bekannt gewordene Leistungen zusätzlich Stundensätze vereinbart.
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Als Stundensatz bezeichnet man die Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden. Dabei wird oftmals unterschieden zwischen verschiedenen Hierarchie- bzw. Erfahrungsstufen. So empfehlen die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer unterschiedlich hohe Stundensätze für Auftragnehmer/Geschäftsführer, Projektleiter, Projektarchitekt, technischen Mitarbeitenden und sonstige Mitarbeitende.
Beispielsweise empfiehlt die Architektenkammer Berlin „auf Grundlage eines mittleren Gemeinkostenfaktors des AHO-Bürokostenvergleichs und angelehnt an die Gehälter aus dem Tarifvertrag für das Baugewerbe (2018)“ (AK Berlin: Angemessene Stundensätze für Architektenleistungen. Stand Februar 2021) die folgenden Stundensätze (ohne MwSt.):
Ermittlung von Stundensätzen
Grundsätzlich werden Stundensätze auf Grundlage der Normal-Kosten eines Büros oder der planenden Person gemessen. Dabei werden Erfahrungswerte vorheriger Leistungen der bevorstehenden Planungsaufgabe gegenübergestellt, um nach Bedarf das Kostenbild anzupassen. Die Formel zur Ermittlung der Stundensätze ist wie folgt: Verrechnende Gesamtkosten / Anrechenbare Leistungsstunden.
Verrechnende Gesamtkosten:
- Betriebsnotwendige Personalkosten (Brutto): Gehälter, personalbezogene Zusatzkosten, Inhabergehalt
- Sachkosten: Mietaufwendungen, Raumkosten, Leasinggebühren, Kosten der Büroausstattung, EDV-Einrichtungen, Versicherungen etc.
Die anrechenbaren Leistungsstunden sind für Inhaber*innen eines Architekturbüros separat zu ermitteln und können entweder auf Ist-Basis oder auf Planwerte kalkuliert werden. Dabei werden nur die Zeiten einbezogen, die der beauftragten Planungsaufgabe dienen.
Kosten-Controlling der Stundensätze
Ein zentrales Element des Kosten-Controllings ist die präzise
Erfassung und Berechnung von Stundensätzen. Mit digitalen Tools
können Planungsbüros individuelle Stundensätze festlegen, die exakt
auf die Qualifikationen und Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen
abgestimmt sind. Dies ermöglicht transparente und nachvollziehbare
Kalkulation der Projektkosten. Die Software bietet die
Flexibilität, Stundensätze projektbezogen anzupassen und stellt
eine realistische Vergütung sicher. Durch detaillierte Statistiken
können Planer*innen genau nachvollziehen, wie sich die Arbeitszeit
auf verschiedene Projekte verteilt und welche Kosten dabei
entstehen.
Fachwissen zum Thema
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com