Brandschutz: Wenn auf den Bauantrag ein Korb erfolgt
Fachartikel aus DAB 10.24
Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden in Bezug auf den Brandschutz stellen Architekten und Planer zum Teil vor Herausforderungen, die weit über das Notwendige hinausgehen. Damit befasst sich der Fachbeitrag „Wenn auf den Antrag ein Korb erfolgt” von Ralf Abraham und Willy Dittmar, erschienen im Deutschen Architektenblatt DAB 10.2024 (siehe auch Surftipps). Überzogene Anforderungen, die nicht durch die Landesbauordnungen (LBO) gedeckt sind, führen zu höheren Baukosten, Verzögerungen und Konflikten zwischen Architekt und Behörden.
Dass Behörden Sicherheitsmaßnahmen fordern, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen – beispielsweise zusätzliche Fluchtwege, feuerbeständige Materialien oder größere Rettungswege – ist meist durch eine übervorsichtige Auslegung von Normen begründet bzw. ein unzureichendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen. Eigentlich gibt das zuständige Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG) hier ein „pflichtgemäßes Ermessen” vor – quasi den gesunden Mittelweg zwischen nicht hinnehmbaren Risiken und überbordenden Forderungen.
Die LBO als rechtliche Grundlage der Brandschutzmaßnahmen lässt häufig Interpretationsspielraum. Um das Projekt nicht zu gefähren, werden Gutachten eingeholt oder strittige Maßnahmen widerwillig umgesetzt. Nicht selten verlangen Behörden, dass sich die Planenden direkt mit nachrangigen Stellen (beispielsweise Feuerwehren) abstimmen. Deren Forderungen sind jedoch oftmals eher Wünsche ohne rechtliche Grundlage. Ob aus Unwissenheit, oder um die Genehmigung nicht zu gefährden – viele Architekten beantragen deren Umsetzung.
Die zusätzlichen Maßnahmen belasten die Bauprojekte finanziell und verzögern die Genehmigungsprozesse erheblich. Besonders kleinere Büros und Bauherren sind von den steigenden Kosten betroffen. Zugleich steigen die Risiken für Architekten, wenn sie die umstrittenen Forderungen der Behörden ignorieren oder infrage stellen. Wenngleich der Brandschutz ein zentraler Bestandteil der Bauplanung ist, sollten die Schutzmaßnahmen verhältnismäßig und zielgerichtet sein. Der Schutz von Menschenleben sollte nicht als Vorwand für unnötig aufwendige oder teure Vorgaben dienen.
Die Autoren fordern einheitliche und praxisorientierte Richtlinien und deren Anwendung. Musterbauordnungen oder zentralisierte Leitlinien existieren jedoch bereits, werden jedoch nicht konsequent angewendet. Architekten wird in diesem Beitrag geraten, den Dialog mit Brandschutzgutachtern und Fachplanern zu suchen, um eine fundierte Grundlage für Gespräche mit den Behörden zu schaffen. Gutachter können helfen, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit von Forderungen zu überprüfen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eine intensivere Kommunikation zwischen Architekten, Behörden und Fachplaner trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden. Schulungen und Weiterbildungen für Behördenmitarbeiter könnten ebenfalls zu einer realistischeren Anwendung der Vorschriften führen. Um rechtsgrundlose Forderungen zu vermeiden, sollten Architekten im Zweifel juristische Beratung einholen. Strategische Musterprozesse helfen, unklare Normen gerichtlich zu präzisieren. Die zunehmenden Konflikte um den Brandschutz verdeutlichen die Notwendigkeit einer Reform im Bauantragsverfahren. Einheitlichere Standards, eine bessere Schulung der Beteiligten und ein intensiverer Austausch könnten die Situation entschärfen. Für Architekten bleibt es entscheidend, sich auf klare rechtliche Grundlagen zu berufen und den fachlichen Dialog mit allen Beteiligten zu suchen.
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