Einbaupflichten von Rauchwarnmeldern
In allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, circa 6.000 werden dabei verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch – viele Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon einige Atemzüge der giftigen Gase können tödlich sein. Rauchwarnmelder (oft auch nur Rauchmelder genannt) können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf.
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Aufgrund der Forderung von Brandschutz- und Sicherheitsexperten nach einer gesetzlichen Regelung zur Installation von Rauchwarnmeldern gelten inzwischen in allen Bundesländern Einbaupflichten. Allerdings gibt es bei den Ländern Unterschiede bezüglich Neu-, Alt- und Umbauten.
Nach einer Gesetzesänderung gilt in Sachsen inzwischen, dass ab dem 01.01.2024 nicht nur Neu-, sondern auch alle Bestandsbauten damit ausgestattet werden müssen. Hierbei gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Die Pflicht zur Nachrüstung im Bestand gilt für alle Schlafräume in Privatwohnungen sowie für Flure, die zu diesen Räumen führen und als Rettungsweg dienen können. Ebenso gilt die neue Vorschrift analog für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder und alte Menschen sowie Menschen mit Behinderung, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime. Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit entsprechenden Nutzungen, welche bereits über eine automatische Raucherkennung und Alarmierung verfügen.
Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dabei müssen die Geräte gemäß DIN 14604 Rauchwarnmelder zertifiziert sein. Erhöhten Anforderungen entsprechen Rauchwarnmelder, die mit einem „Q“ zertifiziert sind: VdS Schadenverhütung und Kriwan-Testzentrum bescheinigen diesen Geräten eine erhöhte Stabilität, eine zehnjährige Lebensdauer sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen. Für die Installation sind in der Regel die Haus- oder Wohnungseigentümer verantwortlich, die Wartung liegt entweder ebenfalls bei ihnen oder ist Aufgabe der Bewohner bzw. Mieter.
Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung der einzelnen Länder finden Sie auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de (siehe Surftipps).
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