Brandschutzplanung

Honorar, Grundlagenermittlung und Brandschutzkonzept

Bei komplexen Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten oder Standardbauten, bei denen zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind, stoßen Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen. In diesen Fällen sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten – so schreibt es die Musterbauordnung (MBO) in § 54 vor: „Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. … Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen.“

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Honorar

Auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht für spezielle Brandschutzplanungen, die objektiv erforderlich sind, z.B. für Kompensationen bei Abweichungen vom Baurecht oder die vom Auftraggeber gefordert sind, kein Architektenhonorar vor. Für diese Leistungen ist vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar an den Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz zu entrichten, wie es z.B. für den Tragwerksplaner üblich ist. Dieses kann nach der durch die AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) in Heft 17 herausgegebenen Honorarberechnung ermittelt werden. Im Gegensatz zur HOAI hat diese Berechnung keine Gesetzeskraft.

Untersuchung, Analyse, Bewertung

Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die Aufgabenverteilung ist festzulegen. Diese Grundlagenermittlung unterscheidet sich wesentlich bei Neu- und Bestandsbauten.

Bei Neubauten sind auf Grund von Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes vor Beginn der Brandschutzplanung die Anforderungen des Baurechts und vom Bauherrn gewünschte Schutzziele (z. B. Sachschutz, besondere Versicherungsbedingungen) festzustellen.

In der Regel wesentlich komplexer ist die Grundlagenermittlung beim Umbau, der Änderung oder der Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Für eine Fortschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzepts des Gebäudes sind ggf. die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen zu sichten und mit dem Bestand abzugleichen. Ebenso sind vorhandene bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen ggf. hinsichtlich ihrer Instandhaltung und Wirksamkeit zu überprüfen.

Brandschutzkonzept

Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung ist das Brandschutzkonzept. Darin sind die ermittelten einschlägigen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung ebenso enthalten wie die planerischen Zielvorstellungen und eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. In die Grundzüge des Brandschutzkonzeptes fließen die verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes (z.B. die Löschwasserversorgung) genauso ein wie die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen (z.B. Sprinkleranlagen).

Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert. Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.

Ergänzend zum textlichen Teil des Brandschutzkonzepts werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden Architekten und andere Fachplaner (z.B. für technische Gebäudeausrüstung) bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung beraten.

Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Grundlagen

Arten des Brandschutzes

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Brandmeldeanlagen

Planung von Brandmeldeanlagen

Was bei Konzept, Planung, Ausführung und Überwachung von Brandmeldeanlagen beachtet werden muss, ist im Regelwerk vorgegeben.

Brandschutz

Sonderbauten

Brandschutz

Löschanlagen/-mittel

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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