BIM für Architekten

Leistungsbild, Vertrag, Vergütung

Eine der Kernfragen in Zusammenhang mit Building Information Modeling (BIM) ist die nach der Kompatibilität mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Wie fügt sich die neue Planungsmethode in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat sie auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung?

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Die unter Federführung der Bundesarchitektenkammer herausgegebenen Broschüre BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung stellt eine fundierte und sowohl den Interessen der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber entsprechende Basis für Honorarverhandlungen zur Verfügung. Sie enthält Vorschläge für ein Leistungsbild und für Vertragsklauseln. Zudem zeigt sie auf, wo und wie Architekten entsprechende zusätzliche Honorare vereinbaren können. Die von den Verfassern genannten Vorschläge ergänzen das HOAI-Leistungsbild „Objektplanung“ um Formulierungen für BIM-spezifische Zusatzklauseln, die in bestehende Vertragsmuster bzw. Orientierungshilfen integriert oder als Vertragsanlage beigefügt werden können.

Die Herausgeber verweisen ausdrücklich darauf, dass sie keinen Änderungsvorschlag der HOAI vorlegen, sondern dass BIM vielmehr innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen des Preis- und Werkvertragsrechts funktioniert und es daher ihrer Ansicht nach weder zu einer Ablösung der in Deutschland eingeführten Planungsphasen noch zu einer automatischen Verschiebung von Grundleistungen in frühere Leistungsphasen kommt.

Aus dem Inhalt:

  • Leistungsbild Objektplanung BIM BAK
  • Anwendungshinweise zum Leistungsbild
  • Erläuterungen zu den vorgeschlagenen besonderen Leistungen
  • Hinweise für im Bedarfsfall anzuwendende LOD
  • Ergänzende Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM
  • Anhang A: Grundregeln des modellbasierten Planens
  • Anhang B: Kollisionsfreie und kollisionsarme Planung
  • Anhang C: As-built-Modelle
  • Anhang D: Honorierung BIM-bezogener besonderer Leistungen
  • Anhang E: Urheberrecht und Datenschutz
  • Anhang F: Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen
Herausgeber der 90-seitigen Informationsbroschüre ist die Bundesarchitektenkammer, Berlin unter Beteiligung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf sowie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Nordost. Sie wurde u.a. in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner erarbeitet und ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern. Sie steht auf der Webseite des Herausgebers zum kostenlosen Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
Herausgeber: Bundesarchitektenkammer, Berlin unter Beteiligung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf sowie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Nordost

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