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Potentialausgleich
Welche Installationen benötigen einen Potentialausgleich
Unter Potentialausgleich versteht man alle Maßnahmen zum Beseitigen elektrischer Potentialunterschiede (Spannungen) zwischen den berührbaren Körpern elektrischer Betriebsmittel, der Erde und fremden leitfähigen Teilen, wie Wasserleitungen oder Ähnlichem. Er dient hauptsächlich dem Schutz vor elektrischem Schlag. Nach der DIN VDE 0100 Teil 701, Ausgabe 2/2002 müssen Duschen und Wannen nicht mehr in den Potentialausgleich einbezogen werden. Jedoch sind fremde leitfähige Installationen wie metallische Rohrleitungen, Heizungsvor- und -rücklauf, Warm- und Kaltwasserleitungen sowie Gasleitungen mit einem Potentialausgleichsleiter mit mind. 4 mm² Cu und mit dem Schutzleiter, z.B. im Unterverteiler, zu verbinden. Hier handelt es sich um einen zusätzlichen Potentialausgleich, der vor Ort, unabhängig vom Hauptpotentialausgleich durchgeführt wird.
Damit sollen Potentialdifferenzen zwischen den verschiedenen leitfähigen Systemen und dem Schutzleiter vor Ort vermieden werden. Der Hauptpotentialausgleich ist unabhängig davon mit Leiterquerschnitten zwischen 6 mm² und 25 mm² durchzuführen.