Elektrische Schutzbereiche im Bad
Maßnahmen nach VDE 100
Für elektrische Anlagen in Räumen mit Dusche und/oder Badewanne gelten besondere Schutzmaßnahmen. Sie müssen so errichtet werden, dass keine Gefährdung durch einen Stromschlag in den Nassräumen ausgehen darf. Die Schutzbereiche im Bad sind in der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 festgelegt. Diese unterscheidet vier Bereiche:
Gallerie
Bereich 0 - Innenbereich Badewanne oder Dusche
Hier dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IP X7 (geschützt
gegen die Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden. Außerdem dürfen
nur fest installierte Geräte mit einer Schutzkleinspannung < 12
Volt oder batteriebetriebene Geräten (< 12 Volt) eingebaut
werden. Eine Unterwasserbeleuchtung im Whirlpool nach
Anforderung ist erlaubt.
Bereich 1 - Fläche über Bade- oder Duschwanne
Der Bereich umfasst die Flächen über Bade- oder Duschwanne bis auf
eine Höhe von 2,25 m über dem Fußboden. Im Umkreis von 60 cm um
Brausekopf bzw. Bade- oder Duschwanne müssen die Leuchten
mindestens der Schutzart IP X5 (geschützt gegen Strahlwasser)
entsprechen. Es ist nur der Einbau von fest installierten
Verbrauchsgeräten (z.B. Boiler, Lüftungsgeräte) erlaubt, wobei die
elektrischen Zuleitungen zu diesen Geräten immer senkrecht verlegt
werden müssen.
Bereich 2 - 60 cm Bereich
Dieser Bereich ist eingegrenzt auf Flächen mit einer Tiefe von 60
cm vor Badewanne oder Dusche, an den Wandseiten bis zu einer Höhe
von 2,25 m im Bereich der Wände ab Fußbodenoberkante. Es gelten die
gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1, jedoch ist die
Installation von Leuchten und der Anschluss von Waschmaschinen
möglich. Nicht erlaubt sind Steckdosen und Schalter. Die Leuchten
müssen mindestens die Schutzart IP X4 (geschützt gegen
Spritzwasser) haben. Dieser Bereich wird kleiner, wenn eine
Trennwand die elektrischen Geräte vor Spritzwasser schützt.
Bereich 3 - 240 cm Bereich
Der Schutzbereich 3 beinhaltet Flächen mit einer Tiefe von 240 cm
vor Schutzbereich 2, an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m
ab Fußbodenoberkante. Steckdosen und Schalter sind dann erlaubt,
wenn sie mit einer F1-Schutzeinrichtung geschützt sind und einzeln
von Trenntransformatoren oder mit Schutzkleinspannung < 12 Volt
gespeist werden. Auch die Installation von Verbindungsdosen ist im
Bereich 3 erlaubt. Nicht erlaubt sind Leitungen, und zwar in allen
Bereichen, die der Versorgung anderer Räume oder Orte dienen.
Steckdosen, auch wenn sie in die Leuchte eingebaut sind und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter sind dagegen erlaubt, dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzten. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können nur im Bereich 2 und im verbleibenden Raum verlegt werden.
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