Wärmedämmung von Dächern
Bei der umfassenden Modernisierung von Gebäuden wird in aller Regel die vorhandene Dacheindeckung erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten werden sinnvollerweise neue Wärmedämmschichten entweder über der obersten Geschossdecke oder im Bereich der geneigten Dächer eingebaut. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten, die in diesem Fall bindende Wirkung auch für die Altbaumodernisierung haben. Die Energieeeinsparverordnung schreibt bei Wärmeschutzmaßnahmen im Altbau die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für einzelne Bauteile vor, wenn diese Bauteile erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden. Im dritten Abschnitt der EnEV sind die wesentlichen Bestimmungen für die Altbaumodernisierung zusammengestellt:
- Wenn Änderungen an einzelnen Außenbauteilen vorgenommen werden,
dann sind bei der Durchführung dieser Maßnahmen die Außenbauteile
so auszuführen, dass bestimmte Maximalwerte von
Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden.
- Alternativ kann die Wärmedämmung von Altbauten auch so
ausgeführt werden, dass das gesamte Gebäude den Anforderungen an
Neubauten entspricht, wobei eine Überschreitung der zulässigen
Grenzwerte um 50% zugestanden wird.
- Ausnahmen von dieser Regelung für Altbauten sind im 5. Abschnitt der EnEV geregelt: Für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind, wie schon in der Wärmeschutzverordnung, Ausnahmen möglich und zulässig.
Bauteil |
Maßnahme |
Wärmedurchgangskoeffizient U in W/m²K |
WSCHV95 zum Vergleich |
Decken, Dächer und Dachschrägen |
Steildächer |
0,24 |
0,30 |
Dächer |
Flachdächer |
0,24 |
0,30 |
Neben den sehr weitreichenden Anforderungen der EnEV gelten nach wie vor die Regelungen der DN 4108. Während die EnEV sehr hohe Anforderungen an den Wärmeschutz mit dem Ziel der erheblichen Einsparung von Heizenergie stellt, formuliert die DIN 4108 unter anderem Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Ziel ist hierbei die Schaffung eines hygienischen Raumklimas sowie eines dauerhaften Schutzes der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen. Gerade für den Altbaubereich ist die Einhaltung der DIN 4108 von großer Bedeutung, da die EnEV Ausnahmen zulässt. Hier gelten mindestens immer die Anforderungen der DIN 4108.
Für die nachträgliche Wärmedämmung geneigter Dächer bestehen grundsätzlich verschiedene Konstruktionsmöglichkeiten:
- Die Dämmung oberhalb der Sparren (Aufsparrendämung)
- Die Dämmung unter den Sparren (untersparrendämmung)
- Die Dämmung zwischen den Sparren
(Zwischensparrendämmung)
- Die Dämmung auf und zwischen den Sparren
- Die Dämmung unter und zwischen den Sparren