Änderungen an Feuerschutzabschlüssen
Zulässige Ergänzungen an bereits vorhandenen Türen
Immer wieder taucht die Frage auf, welche zulässigen Änderungen und Ergänzungen an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden dürfen. Grundsätzlich ist auch hier eine fachlich kompetente Planung gefragt, um eine nachträgliche Änderung möglichst auszuschließen. Dennoch kann es durch eine Nutzungsänderung erforderlich werden, dass die im Folgenden aufgeführten zulässigen Änderungen durchgeführt werden müssen. Als Basis hierfür gelten die Richtlinien für zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen des DIBt in Berlin:
- Es dürfen Reedkontakte und Riegelschaltkontakte zur Verschlussüberwachung Verwendung finden, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandenen Aussparungen eingesetzt werden. "Aufgesetzt" heißt auch in diesem Fall, dass die für den Einbau verwendeten Schrauben keinesfalls das Türblatt ganz durchdringen dürfen.
- Austausch des Schlosses durch ein geeignetes, selbstverriegelndes oder motorisch angetriebenes Schloss mit Falle, sofern dieses Schloss in die vorhandene Schlosstasche eingebaut werden kann und Veränderungen am "Schließblech" nicht erforderlich wären.
Anmerkung:
Was aber ist ein geeignetes, motorisch angetriebenes Schloss? Als geeignet angesehen werden Produkte, deren Eignung durch eine mechanische Festigkeits- und Dauerfunktions–Prüfung nachgewiesen werden kann. Solche Eignungsprüfungen werden durch eine anerkannte Prüfstelle durchgeführt und bescheinigt. Welche Prüfstellen anerkannt sind, bestimmt das Deutsche Institut für Bautechnik DIBT in sorgfältiger Auswahl. - Führung von Kabeln auf dem Türblatt.
Auch dabei ist darauf zu achten, dass die Befestigungsschrauben für die Kabelkanäle keinesfalls das Türblatt ganz durchdringen dürfen. - Einbau optischer Spione.
Anmerkung:
Beim Einbau ist darauf zu achten, dass der Spion zweckmäßigerweise mit aufschäumendem Dichtungsmittel gegen seine Umgebung geschützt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Aussparung in der Tür sich füllt, wenn im Falle des Brandes die Ummantelung des Spions geschmolzen ist. Dies ist in den Richtlinien zwar nicht ausdrücklich erwähnt, gilt aber als sinnvoll. - Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt, wobei darauf zu achten ist, dass nicht durch das Türblatt durchgeschraubt wird.
- Anschrauben oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe) aus Blech, z.B. "Tritt– oder Kantenschutz". Auch dabei gilt der Hinweis, dass keinesfalls beim Anbringen eines Kantenschutzes durch das Türblatt durchgeschraubt werden darf.
- Anbringung von Rammschutzstangen oder Verwendung ggf. erforderlicher Verstärkungsbleche.
Anmerkung:
Solche Rammschutzstangen werden gelegentlich auf Türen aufgebracht, durch die Betten geschoben werden oder durch die Transportgeräte gefahren werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass keinesfalls durch die Tür durchgebohrt werden darf. Man kann sich vielmehr mit Konsolen helfen, indem man Verstärkungen aufbringt, um eine besondere Stabilität zu erhalten. - Anbringen von geeigneten Panikstangen/Griffen, wenn nach Auskunft des Herstellers geeignete Befestigungspunkte vorhanden sind.
Anmerkung:
Panikstangen finden in Deutschland noch selten Verwendung. Es gibt aber eine Reihe von Ländern, in denen Panikstangen bereits vorgeschrieben sind und es ist zu erwarten, dass im Zuge der Schaffung des gemeinsamen Marktes in dieser Hinsicht in Deutschland Änderungen bevorstehen. - Ergänzungen von Z– und Stahleck–Zargen zu Stahlumfassungszargen sowie Anbringung auf Wandanschlussleisten bei Holzzargen.
Anmerkung:
Diese Ergänzung wird sehr gelobt und wurde dringend erwartet. Bislang durften Z- oder Eck-Zargen nicht verändert werden. Wurden aber Gegenzargen gewünscht, musste der Zwischenraum in der Laibung der Wand mit Mörtel beigeputzt werden. Ob das am Bau immer geschehen ist, steht in Frage. Der Genehmigung durch das DIBT liegt der Gedanke zugrunde, dass es für die Funktion einer Feuerschutztür gleichgültig ist, wenn z.B. eine Eck-Zarge, die gemäß Zulassung versetzt ist, quasi "optisch" verlängert wird. Demzufolge ist auch nicht vorgeschrieben, wie diese Verlängerung befestigt werden soll. - Aufkleben von Leisten in jeder Form und Lage auf Verglasungen.
Anmerkung:
Der Sinn dieser Ergänzung liegt in der Möglichkeit, optische Veränderungen durchzuführen, die gelegentlich aus Gründen der Gestaltung oder der Organisation interessant oder notwendig sind. - Auf Holztüren das Aufkleben und Nageln von Holzleisten bis ca. 60 mm x 30 mm, jedoch max. 12 dm³ je Seite, und Anbringung von Zierleisten auf Holzzargen.
Anmerkung:
Dabei ist insbesondere an Feuerschutztüren aus Holz gedacht und Produkte, die im Denkmalschutz Verwendung finden. Es ist immer die Zulassung der einzelnen Tür einzusehen und zu prüfen, was bei dieser Tür speziell im Einzelnen möglich ist und was nicht.
Es ist aber auch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Schrauben zur Befestigung eines Obentürschließers unter keinen Umständen das Türblatt durchdringen dürfen. Die Wärmebrücke, die auf diese Weise entsteht, schadet der Funktion der Tür.
Gleiches gilt für den nachträglichen Anbau von automatischen Drehflügeltürantrieben. In solchen Fällen ist unbedingt der Hersteller des Systems zu kontaktieren und in die Planung mit einzubeziehen.
Zum Thema
- Deutsches Institut für Bautechnik