Zutrittskontrollsysteme
Der Hauptanwendungsbereich der Türautomation erstreckt sich auf das automatische Öffnen und Schließen von Türen im öffentlichen Bereich. Hierbei findet man u.a. auch die Anforderung, dass eine automatische Tür nicht über einen Radar-Bewegungsmelder jederzeit öffnet, sondern über ein Zutrittskontrollsystem den Zugang für einen begrenzten Nutzerkreis ermöglich. Dies erfolgt z.B. bei der Nutzung des Eingangs außerhalb der Öffnungszeiten als Personaleingang. Die Anforderungen an solche Türen beschreibt eine Aussage eines Herstellers von Zutrittskontrollsystemen: "Niemand darf rein - außer er darf!" Dieser Satz beschreibt recht treffend die zwei Funktionen einer Schließanlage und der Zutrittskontrolle: Sicherheit gegen unbefugten Zutritt zum einen, Organisation der Zutrittsrechte analog zur internen Organisationsstruktur zum anderen.
Dem Kunden stehen dabei unterschiedliche Systeme zur Verfügung. Die wohl einfachste Form der Zutrittskontrolle ist der Schlüsseltaster. Dieser wird mit einem entsprechenden Schließzylinder der Schließanlage ausgerüstet und somit hat der Nutzer mit dem richtigen Schlüssel die Möglichkeit, jederzeit oder innerhalb einer bestimmten Zeitzone die Tür für eine einzelne Begehung zu öffnen. Nach der Benutzung schließt die Tür und verriegelt den Eingang.
Eine weitere einfache Form der Zutrittskontrolle ist die Freischaltung über eine Türcodetastatur. Hierbei ist auf der Tastatur der voreingestellte Code einzugeben um eine einmalige Öffnung der Tür auszulösen.
Mit etwas größerer Sorgfalt sind Systeme auszuwählen, die einen höheren Sicherheitsanspruch haben. Soll der Eingang z.B. über einen Scheckkartenleser freigegeben werden, sind zuvor folgende Abklärungen durchzuführen:
- Soll nur der Eingang über den Kartenleser begangen werden oder sind weitere Türen mit der gleichen Karten zu öffnen?
- Wenn ja, gibt es unterschiedliche Berechtigungen, z.B. Zeitzonen, Gebäudezonen usw.?
- Sollen weitere Funktionen mit der gleichen Karte des Mitarbeiters gesteuert werden, z.B. Zeiterfassung, Kantinenabrechnung usw.?
- Wie ist der Verlust der Karte zu handhaben?