Sicherheit an automatischen Türsystemen
Bei allen Entwicklungen rund um die automatische Tür nimmt die Sicherheit einen entscheidenden Platz ein. Es entstehen immer weitere technische Regelwerke, die für den jeweiligen Einsatz der Türen die notwendige rechtliche Grundlage liefern und Sicherheitsaspekte verbessern. Dazu zählten in den letzten Jahrzehnten u.a. die ZH 1/494, welche heutzutage als BGR 232 noch Anwendung findet. Zur Konkretisierung der Maschinenrichtlinie gilt die DIN 18650 Teil 1 und 2.
Grundsätzlich können die Anforderungen an automatische Türen je nach Einsatzgebiet sehr unterschiedlich ausfallen. Zu den wesentlichen Faktoren gehören:
- die Personensicherheit
- der Einsatz von Türen in Flucht- und Rettungswegen
- die Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
Für das automatisierte Türsystem ist eine Gefahrenanalyse gemäß DIN 18650 durchzuführen und dem Ergebnis entsprechend sind die Sicherheitseinrichtungen auszuwählen. Insbesondere sind die Bewegungsbereiche der Türflügel abzusichern, um ein Anstoßen von Personen zu vermeiden.
Bildnachweis: record Türautomation GmbH