Sensoren
Impulsgeber und Schutzeinrichtungen
Im Bereich der Sensortechnik unterscheidet man grundsätzlich zwischen Auslöseorganen (Impulsgebern) und Schutzeinrichtungen.
Auslöseorgane sind z.B. Radar-Bewegungsmelder, Taster, Schaltleisten und Schaltmatten. Sie dienen der automatischen oder manuellen Auslösung des Öffnungsimpulses einer automatischen Tür. Bei der Auswahl von Auslöseorganen muss insbesondere die örtliche Lage der Tür und der voraussichtliche Weg des Benutzers berücksichtigt werden. Es können auch zusätzliche Auslöseorgane notwendig werden, wenn die Begehung der Tür aus unterschiedlichen Richtungen erfolgen kann.
Auslöseorgane können nicht als Schutzeinrichtung betrachtet werden, da ihr Ausfall sich nicht sicherheitsrelevant auswirkt. Schutzeinrichtungen müssen immer dann angebracht werden, wenn die Risikobewertung ergibt, dass ein Anstoßen von Personen inakzeptabel ist.
Als Schutzeinrichtungen bezeichnet man z.B. Anwesenheitssensoren, welche die Anwesenheit von Personen und Gegenständen im abzusichernden Bewegungsbereich der Türflügel detektieren und ein Signal an die Steuerung des Türsystems abgeben.
Die Reaktion der Steuerung auf dieses Signal hängt von der Türposition und der aktuellen Funktion ab. Wird das Signal z.B. beim Schließen der Tür aktiv, so muss die Tür reversieren, um ein Anstoßen im Durchgangsbereich zu verhindern. Als Schutzeinrichtungen nach DIN 18650 müssen getestete Sensoren eingesetzt werden, um bei einen Ausfall der Schutzeinrichtung das automatische Türsystem in den sicheren Zustand zu bringen.
Bildnachweis: record Türautomation GmbH, Wuppertal (1); Bircher-Reglomat, Beringen (2)