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Brandschutz

Rauchschutztüren

Nach DIN 18095

Gemäß Musterbauordnung (MBO) der Länder müssen in Geschossen mit mehr als vier Wohneinheiten allgemein zugängliche Flure angeordnet sein, welche zum Treppenhaus rauchdicht abgeschossen sind. Im geschlossen Zustand müssen Rauchschutztüren gemäß DIN 18095 das Durchdringen von Rauch derart behindern, dass im Brandfall der dahinter liegende Raum als Flucht- und Rettungsweg ohne Atemschutz nutzbar bleibt.

Bis zu einer Temperatur von 200° C müssen alle Beschläge an Rauchschutztüren ihre Funktion erfüllen. Da Rauchschutztüren selbstständig schließen müssen, sind die verwendeten Türschließer gemäß DIN EN 1154 auszuführen. Zu beachten ist, dass Rauchschutztüren keine Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 sind. Sie müssen nicht durch das Institut für Bautechnik in Berlin zugelassen werden.

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