Panikverschlüsse
Nach EN 1125
Paniktürverschlüsse nach EN 1125 sind an Türen gefordert, an welchen mit einem hohem Personenverkehr gerechnet werden muss, diese Personen in der Regel keine Ortskenntnis besitzen, und es zu Panikreaktionen kommen kann.
Die Verriegelung ist so auszulegen, dass die Öffnung der Tür selbst unter einer Vorlast von bis zu 1000 N freigegeben wird. Mit dieser Forderung wird der Situation Rechnung getragen, dass die Tür auch unter der Last der nachdrängenden Personen sicher entriegelt und geöffnet werden kann.
Darüber hinaus muss die Freigabe der Fluchttür durch eine horizontale Griff- oder Druckstange erfolgen, da dies erfahrungsgemäß auch im Gedränge einer panischen Menschenmenge funktioniert.
Zum Thema
- Elektrische Paniktürverschlüsse