Notausgangsverschlüsse
Nach EN 179
Die Anforderungen an Verschlüsse von Notausgängen für gering frequentierte Notausgangstüren werden in der EN 179 geregelt.
Gemäß EN 179 besteht die Forderung, dass sich Notausgangstüren selbst in verriegeltem Zustand mit nur einem Handgriff öffnen lassen. Dabei darf die aufzuwendende Kraft 70 N nicht überschreiten. Nach der EN 179 besteht eine Fluchttürverriegelung für Notausgänge mindestens aus einem Einsteckschloss mit Antipanikfunktion und einer geeigneten Drückergarnitur.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 werden sinnvollerweise mit einem Panikstangensystem nach EN 1125 ergänzt, um ein sicheres Öffnen der Notausgangstür jederzeit zu ermöglichen.