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Brandschutz

Grundlagen baulichen Brandschutzes

Automatische Brandschutz-Schiebetür

Bildergalerie | 1 |

Anforderungen und Umsetzung

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz haben in erster Linie den Anspruch, Feuer zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand sicherzustellen und die Brandbekämpfung zu ermöglichen. Die rechtlichen Anforderungen, die der Brandschutz an ein Gebäude stellt, werden in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Diese sind abhängig von der Gebäudehöhe, der Geschossanzahl, der Nutzung und der Bauweise des Gebäudes. Zuständig sind hierbei die Bauaufsichtsbehörden.

Beim baulichen Brandschutz spielt die Nutzung eine große Rolle. Dies spiegelt sich in den entsprechenden Sonderbauverordnungen wieder. Hierzu zählen z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser und Gaststätten.

Bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten spielen Türen entsprechender Bauart und Eigenschaften eine große Rolle. Sollen Gebäudeteile brandschutztechnisch voneinander getrennte Abschnitte haben, so müssen diese Bereiche für den Betrieb des Gebäudes mit entsprechend geprüften Türen ausgestattet sein. Wichtigste Eigenschaften eines Türelementes sind u.a. Rauchdichtigkeit und Feuerwiderstandsdauer. Die Türen müssen dabei selbstschließend sein, was z.B. durch Türschließer oder Drehflügeltürantriebe sichergestellt wird. Werden Türen für die Nutzung in geöffneter Position festgestellt, müssen sie mit geeigneten zugelassenen Feststellanlagen ausgestattet sein. Diese Eigenschaft erfüllen entsprechend geprüfte Drehflügeltürantriebe, welche zudem die leichte Begehung der oft sehr schweren Brandschutztüren ermöglichen.

Alle anderen Komponenten der Feststellanlage, wie z.B. Rauchschalter, E-Öffner und Beschläge müssen ihre Eignung zum Einsatz an Brandschutztüren nachgewiesen haben.

Bildnachweis: record Türautomation, Wuppertal

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