Fluchtwegsicherung
Rechtliche Grundlagen
Die Fluchtwegsicherung gehört in der heutigen Projektplanung neben der Betrachtung der Anforderungen an den Brandschutz zu den wichtigsten Aufgaben des Planers.
Grundlagen für die Ausführung von Türen im Verlauf von Rettungswegen sind zum einen die Bauordnungen der Länder, in denen die Anforderungen an Ausgänge und Türen geregelt sind. Die Definitionen beziehen sich in diesem Fall auf die Anzahl der Türen bezogen auf die gesamte Fläche des Raumes und die Positionierung im Gebäude unter Berücksichtigung der Wege zwischen den einzelnen "Notöffnungen". Die Anforderungen an Ausgänge und Türen differenzieren je nach "Wirkungskreis" wie Warenhausverordnung, Versammlungsstättenverordnung und Geschäftshausverordnung.
Die technischen Anforderungen als Prüfgrundlage für eine entsprechende Baumusterprüfung durch eine zertifizierte Prüfstelle sind in den Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) und den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) dargelegt. Beide Richtlinien sind in der Bauregelliste A Teil 1 als technische Regeln für geregelte Bauprodukte genannt und somit bundesweit einheitlich anzuwenden.
Der hiernach geforderte Übereinstimmungsnachweis ÜHP wird durch den Hersteller der Tür mit seiner Übereinstimmungserklärung nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle abgegeben.
Zum Thema
- AutSchR