Fingerschutz
Die Sicherung von Quetsch- und Scherstellen an automatischen, hydraulischen oder kraftbetätigten Türen ist in den „Richtlinien für kraftbetätigte Türen und Tore“ und in der DIN 18650 geregelt. Gemäß DIN müssen Quetsch- und Scherstellen, die mehr als 8 mm Breite aufweisen bzw. die Nebenschließkanten automatischer Türen bis zu einer Höhe von 2,50 m abgesichert sein, um den Fingereingriff in den Bandbereich der Tür zu verhindern.
Öffnungsvorgang, Aufschlagweg sowie Schließvorgang der Tür werden in der Regel durch Sensoren überwacht, die Personenschäden ausschließen sollen. Ist dies nicht der Fall oder soll die Tür zusätzlich gesichert werden, empfiehlt sich ein Fingerschutz. Dies betrifft vor allem sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen.
Fingerschutzsysteme gibt es in verschiedenen Ausführungen und Montageversionen. Sie werden häufig an Drehflügeltüren eingesetzt. Der Fingerschutz kann entweder durch eine besondere Rahmengeometrie gewährleistet werden, ohne dass zusätzlich Sensoren oder Schutzvorhänge auf die Rahmen montiert werden müssen, oder als Fingerschutzprofil - ggf. nachträglich - am Rahmen angebrachte werden. Eine weitere mögliche Ausführung ist ein auf der Zarge befestigtes Rollo, das beim Öffnen der Tür aus einem Profil herausgezogen wird, durch ein Halteteil am Türblatt ständig auf Spannung gehalten wird und den Türspalt so abdeckt. Profile für Pendel- und Karusselltüren sind ebenfalls erhältlich; hier eignen sich auch Bürstendichtungen für den Fingerschutz.
Bildnachweis: MBB Systeme, Willich (1); Athmer, Arnsberg (2, 3)