Feststellanlagen
Funktion und Bestandteile
Im Bereich des Brandschutzes bieten Feststellanlagen die Möglichkeit, Türsysteme in der geöffneten Position festzustellen (daueroffen) und im Falle einer Brandentwicklung oder Verrauchung durch die Auslösung eines Rauchschalters eben diese Feststellung aufzuheben und den Brandabschluss sicher zu schließen.
Eine Feststellanlage besteht immer aus einem Schließmittel, einem Netzteil, einer Feststelleinheit und einem oder mehreren Rauchschaltern. Bei Feststellung mit Drehflügeltürantrieben oder Flächenhaftmagneten ist zusätzlich ein Taster „Tür schließen“ erforderlich, damit der Brandabschluss auch manuell betätiget werden kann. Drehflügeltüren benötigen für die Öffnungsfunktion einen E-Öffner, welcher ebenfalls für den Einsatz an Brandschutztüren zugelassen sein muss.
Die Schwenkbereiche von Drehflügeltüren als Feuer- und/oder Rauchschutztür müssen stets freigehalten werden. Feststellanlagen sind einmal monatlich durch den Betreiber auf Funktion und einmal jährlich durch eine autorisierte Person auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen. Die Prüfergebnisse müssen in einem Prüfbuch schriftlich festgehalten werden und sind vor Ort bereitzuhalten.
Feststellanlagen müssen gemäß den Richtlinien für Feststellanlagen und der DIN EN 1155 geprüft und zugelassen sein.