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Türmanagement

Einsatzmöglichkeiten für kontrollierte manuelle Türen

Auch manuell zu bedienende Türen sind oft mit einem hohen Maß an technischer Ausstattung versehen. Ist eine Tür als Rauch- oder Feuerschutztür definiert, so sind häufig Komponenten wie Türschließer und eine zugelassenen Feststellanlage notwendig. Dient die Tür gleichzeitig als Notausgang, so besitzt sie in der Regel auch eine Fluchttürsicherung, welche es ermöglicht, im Panikfall die Tür mit einem Handgriff zu entriegeln. Oft werden solche Türen auch als Eingang für Angestellte benutzt, so dass die Zutrittskontrolle ebenfalls zur Ausrüstung der Tür gehört.

All diese Systeme sind als autarke Einheiten zu sehen, die über ein intelligentes Türmanagement miteinander verknüpft werden können. Über diese Systeme sind dann Statusabfragen zur Verschlusskontrolle möglich und Auslösungen von Brandmeldern und Notöffnungen werden an das zentrale System gemeldet. Abhängig vom Alarmfall-Management können hierdurch weitere Türen freigeschaltet, oder wenn erforderlich, auch verriegelt werden. Umgekehrt können Rückmeldungen von der Tür (Türkontakte, Alarme, Meldungen von ausgeführten Schaltbefehlen usw.) an die Segmentsteuerung gemeldet werden. Diese empfängt die Informationen und leitet sie an das Bedienterminal bzw. an ein Leitsystem weiter.

Über die Zutrittskontrolle können Anwesenheitszeiten von Mitarbeitern erfasst werden. Auch können für einzelne Mitarbeiter ganz bestimmte Gebäudeteile freigegeben oder gesperrt werden. Oft können mit dem Medium der Zutrittskontrolle, z.B. Transponder oder Checkkarten, noch weitere Funktionen verknüpft sein. Dies kann beispielsweise die Bezahlung in der Kantine oder am Kaffeeautomaten beinhalten oder bei der Ausgabe von Arbeitsmitteln dem Nutzer zur Identifikation dienen.

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