Einbruchhemmende Türen
Als "einbruchhemmende Türen" bezeichnet man Türen, die im verriegelten Zustand dem Versuch eines gewaltsamen Eindringens durch Gewalt und Zuhilfenahme von Werkzeugen eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit) widerstehen.
"Einbruchhemmende Türen" können z.B. auch als automatische Schiebetüren in Geschäftseingängen wie Apotheken, Elektrofachmärkten usw. eingesetzt werden.
Die Prüfung der einbruchhemmenden Eigenschaft einer Tür und die Klassifizierung in eine entsprechende Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) ist nach DIN V ENV 1627 - 1630 vorzunehmen. Bei der geringsten Widerstandsklasse WK 1 werden noch keine normativen Anforderungen an das Glas der Tür oder der Seitenteile und Oberlichter gestellt.