Dauerfunktionsprüfung
Dauerfunktionsprüfungen werden im Rahmen einer Baumusterprüfung durchgeführt und dienen dem Nachweis der Zuverlässigkeit eines Antriebssystems. Die Anzahl der geforderten Zyklen einer Dauerfunktionsprüfung sind in den jeweiligen Normen und Richtlinien festgelegt. Dabei ist ein Zyklus immer ein kompletter Öffnungs- und Schließvorgang.
Dauerfunktionsprüfungen werden für Drehflügeltürantriebe zum Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren gefordert. Nach DIN 18263 Teil 4 werden für Drehflügeltürantriebe 500.000 Zyklen gefordert. Auch für Türen in Flucht- und Rettungswegen werden Dauerfunktionsprüfungen gefordert. Diese sind in der DIN 18650 und der AutSchR mit 1.000.000 Zyklen festgelegt.
Neben den o.g. Prüfzyklen werden noch weitere Tests bei unterschiedlichen Temperaturbedingungen durchgeführt. Während der Dauerfunktionsprüfung darf bzw. dürfen an dem jeweiligen Antriebssystem nichts nachjustiert und keine Servicearbeiten ausgeführt werden.