Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?
Hersteller-Information zur DIN 18650
Die DIN 18650 konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an automatische Türsysteme nach Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie). Mit ihrem Inkrafttreten ergaben sich Aspekte zur Beurteilung der sicherheitstechnischen Ausrüstung von automatischen Türsystemen.
Verantwortlichkeiten
Grundsätzlich ist der Hersteller des Türsystems für das in Verkehr bringen verantwortlich. Dabei sind die zum Zeitpunkt des in Verkehr bringen gültigen Richtlinien und Normen zu beachten.
Hinweis: Der Hersteller des Türsystems ist nicht immer identisch mit dem Hersteller der Antriebseinheit.
Für den Betrieb automatischer Türsysteme, als auch für die regelmäßige Wartung und
Sicherheitsüberprüfung gemäß Herstellervorgabe, ist der Betreiber verantwortlich.
Hinweispflicht
Wartungen an automatischen Türsystemen müssen durch dafür ausgebildete Personen ausgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass mögliche Fehler oder Gefahrstellen rechtzeitig erkannt werden und der Betreiber hierüber informiert wird.
Bestandsschutz
Wird ein solcher Hinweis dem Betreiber angezeigt, stellt sich immer die Frage nach dem Bestandsschutz. Für die im Bestand befindlichen Anlagen gilt der übliche Bestandsschutz. Jedoch ist der Betreiber gehalten, auf Grund dieses Hinweises eine Abwägung der möglichen Gefahren durchzuführen und evtl. auch eine Nachrüstung oder Umrüstung im Rahmen der Möglichkeiten durchzuführen.
Den kompletten Text dieser Information finden auf den Webseiten des Herstellers record Türautomation unter dem u.g. Link im Bereich FAQ / Normen & Richtlinien > Bestandsschutz.
Zum Thema
- DIN 18650-1 und DIN 18650-2