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Brandschutz

Beschläge an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

Anforderungen

Alle für die Funktion wichtigen Beschläge an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen müssen Ihre Eignung zum Einsatz an den genannten Türen nachgewiesen haben. Zur Festlegung der unterschiedlichen Anforderungen ist eine Vielzahl von Normen entstanden, die für die Prüfung des jeweiligen Bauteils herangezogen werden.

Dies sind u.a.:

  • Türschließer nach DIN EN 1154
  • Schlösser für Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 18250
  • Türdrücker und Türknäufe nach DIN EN 1906
  • Beschläge für Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 18273
  • Notausgangsverschlüsse mit Drücker/Stoßplatte nach DIN EN 179
  • Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange nach DIN EN 1125
    um nur einige zu nennen.
Zu den Prüfungen gehören Dauerfunktionsprüfungen, Brandversuche und Messungen der Betätigungskräfte.

Einige Produkte unterliegen dabei der sogenannten Fremdüberwachung. Dies bedeutet, dass durch die Prüfstelle in regelmäßigen Abständen Proben der Produkte beim Hersteller genommen werden, um die Übereinstimmung dieser mit dem ursprünglich geprüften Produkt festzustellen.

Ebenso erfolgt eine entsprechende Ü-Kennzeichnung der Produkte.

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