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Einführung

Barrierefreies Bauen

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Nicht nur aus dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz werden Forderungen nach einer Umsetzung von barrierefreien Zugängen in öffentlichen Gebäuden abgeleitet. Immer mehr Behindertenverbände und andere Organisationen fordern die barrierefreie Gestaltung als Standard, mit dem sich Architekten und Planer auseinander setzen sollen.

Unter barrierefreiem Bauen versteht man die Vermeidung von Barrieren und Hindernissen bei der Gestaltung und Ausführung von Zugängen (Treppen, Gänge, Aufzugsanlagen) und Bewegungsflächen im Raum. Dazu gehören u.a. die Vermeidung von Türschwellen und Türanschlagschienen im Fußboden, festgelegte Mindestöffnungsweiten für Türen etc..
Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen sind:

  • DIN 18024 - Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten
  • DIN 18025 - Planungsgrundlagen für Wohnungen von Rollstuhlbenutzern
  • DIN 18030 – Normentwurf für barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
Die Normen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert und haben als technische Baubestimmungen bauaufsichtliche Gültigkeit.

Immer wenn ein Gebäude neu gebaut, renoviert oder modernisiert wird, ist dies die Chance zur Realisierung barrierefreier Gestaltung. Nicht nur der Eingang als Visitenkarte eines jeden Gebäudes, sondern alle Türen des öffentlich zugänglichen Bereichs sollten sich automatisch öffnen und schließen lassen. Denn was nützen die besten Verkehrswege mit Rollstuhlrampen und Aufzügen, wenn die Barrierefreiheit an der nächsten Tür mit Obentürschließer endet?

Nahezu jede Tür kann nachträglich automatisiert werden. Hierzu zählen insbesondere Drehflügeltüren, welche zum Teil auch als Feuer- und Rauchschutztür dienen. Hierbei sind jedoch die aktuellen Normen zu beachten, damit das automatische Türsystem auch dem Sicherheitsanspruch zur Nutzung durch die o.g. Personenkreise gerecht wird.

Bildnachweis: record Türautomation GmbH

Surftipps

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