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Flucht-/Rettungswege

Automatische Schiebetüren

Notbefehlseinrichtung und Rettungswege

In bestehenden Richtlinien werden unterschiedliche Aussagen zu Notbefehlseinrichtungen gemacht. Der Zweck der Notbefehlseinrichtung bestand bisher darin, im Gefahrenfall die Flügelbewegung zum Stillstand zu bringen (Not-Stop) oder bei automatischen Türen in Flucht- und Rettungswegen die Notöffnung der Tür auszulösen (Not-Auf).

Notbefehlseinrichtungen wurden an älteren Schiebetürensystemen vorgeschrieben, weil der technische Stand der Einrichtungen zum Personenschutz nicht fehlersicher ausgelegt wurde. Dazu ist zu berücksichtigen, dass Notbefehlseinrichtungen an Türen häufig missbräuchlich betätigt werden - mit der Folge, dass die Schiebetür den Personendurchgang behindert und eine Anstoßgefahr erzeugt. Die Betätigung von Notbefehlseinrichtungen an Türen erfordert zudem die Anwesenheit und zielgerichtete Aktion einer zusätzlichen Person.

Zudem steht die Forderung, die Flügelbewegung zum Stillstand zu bringen, im Widerspruch zum Anspruch an automatische Schiebetüren in Rettungswegen, da hier eine Notöffnung immer den Vorrang hat.

Fazit:
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung und der Normenlage in Bezug auf die DIN 18650 ergeben sich neue Möglichkeiten des Personenschutzes. Unter der Berücksichtigung der Gefahrenanalyse und der Verwendung von Sicherheitseinrichtungen an automatischen Türen, z.B. Anwesenheitssensoren, kann auf eine Notbefehlseinrichtung (Not-Auf bzw. Not-Stop) verzichtet werden.

Diese Ausführung ist jedoch nicht zu verwechseln mit Systemen nach EltVTR, welche z.B. an Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen keine Anwendung finden.

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