Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
Verriegelungen
In Ausschreibungen zu Krankenhäusern, Altenheimen und Hotels wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Die verriegelte Tür soll weiterhin als Fluchtweg zur Verfügung stehen. Um dieser Forderung Rechnung zu tragen, müssten baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren nach AutSchR gleichzeitig der EltVTR entsprechen.
Wesentliche Anforderungen der Richtlinien sind:
EltVTR
Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen
(Dezember 1997)
- Öffnung auch unter Belastung in Fluchtrichtung von 90% der Haltekraft, maximal jedoch 3000N
- Einfehlersicherheit: Freischaltung (Notöffnung) der Tür darf nicht verhindert oder zeitlich verzögert werden
- Fluchtwegfreigabe auf Anforderung (manuelle Betätigung des Nottasters)
Richtlinie für Automatische Schiebetüren in Rettungswegen (Dezember 1997)
- Rechtzeitiges Öffnen der Tür bei Annäherung in Fluchtrichtung durch Ansteuerung mittels ftächendeckendem Signalgeber (redundant oder selbstüberwacht)
- Fluchtwegfreigabe ohne bewusste Anforderung (ab 1,5 m vor der Tür)
Die gleichzeitige Anwendung der Richtlinien AutSchR und EltVTR ist nicht möglich, da sich die Anforderungen widersprechen. Eine wichtige Anforderung der AutSchR ist das Öffnen durch bloße Annäherung einer Person. Damit wird verhindert, dass flüchtende Personen die Öffnung der Türe durch Druck auf das Türblatt verhindern bzw. verzögern.
Das Abschalten des inneren Signalgebers oder dessen Ersatz durch einen Notauftaster entspricht nicht der AutSchR. Von der AutSchR abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Bildnachweis: record Türautomation GmbH, Wuppertal