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Flucht-/Rettungswege

Automatische Schiebetüranlagen

Redundante Schiebetür im Flughafen München

Bildergalerie | 1 |

Fluchtwegsicherung

Im Bereich der automatischen Schiebetüranlagen werden unterschiedliche Lösungen zum Öffnen von Türen in Rettungswegen angeboten.

Die technischen Anforderungen als Prüfgrundlage für eine entsprechende Baumusterprüfung durch eine zertifizierte Prüfstelle sind in den Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) festgeschrieben, welche in der Bauregelliste A aufgenommen sind.

Die ersten Ausführungen dieser Schiebetüren waren so genannte "Break-Out"-Systeme, bei denen der Fluchtweg so sichergestellt wurde, dass die Schiebetürflügel mit einen zusätzlichen Drehbeschlag ausgerüstet wurden. Dieser ermöglichte eine Notöffnung der Schiebetür durch Druck auf die Schiebeflügel, welche dann über den Drehbeschlag nach Außen wie eine Drehflügeltür geöffnet werden können. Bei diesem Vorgang wird der Antrieb über Endschalter an den Türflügeln abgeschaltet, so dass eine evtl. gefährdende Bewegung der Türflügel über den Antrieb ausgeschlossen werden kann. Diese Systeme haben den Vorteil, dass sich die ergebende große Öffnungsweite auch als Funktion für das Einbringen von sperrigen Gegenständen in das Gebäude eignet.

Die heutzutage favorisierte Ausführung der Notöffnung wird mit den so genannten "redundanten Systemen" hergestellt, welche durch eine redundante Ausführung des Antriebssystems die Sicherheit bieten, dass die Tür im Panikfall automatisch in Schieberichtung öffnet und den Fluchtweg freigibt. Dies wird durch den Einsatz eines ebenfalls redundanten Radar-Bewegungsmelders unterstützt, welcher auf der Innenseite der Schiebetür montiert werden muss.

Die notwendige Energie zum Öffnen der Tür wird bei den unterschiedlichen redundanten Systemen entweder über die gespeicherte Energie eines Expanderzuges (Gummiseil oder Feder) oder durch die ebenfalls redundante Ausführung elektrisch gespeicherter Energie sichergestellt.

Redundante Türsysteme dürfen nur verriegelt werden, wenn sich keine Personen mehr im Gebäude aufhalten. Während der Betriebszeit muss der auf der Innenseite befindliche redundante Radar-Bewegungsmelder stets in Betrieb sein. Eine alleinige Öffnungsmöglichkeit z.B. nur über Notaufschalter nach EltVTR ist nicht erlaubt.

Die o.g. Ausführungen gelten für alle Schiebetürsysteme. Hierzu zählen sowohl normale ein- und zweiflügelige Schiebetüren, Teleskop- und Winkelschiebetüren, als auch Rundschiebetüren. Die Ausführung des jeweiligen Fluchtwegsystems wird dabei über die Bauart eingeschränkt, so lassen sich z.B. Teleskopschiebetüren nicht als Break-Out-System bauen.

Bildnachweis: record Türautomation GmbH, Wuppertal

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