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Planungshilfen

Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse

Bildergalerie | 1 |

Planungshilfe des Fachverbandes Türautomation

Der Hersteller eines Türsystems ist nach DIN 18650 in Verbindung mit § 2 der 9. GPSGV und mit Anhang I der Maschinenrichtlinie verpflichtet, eine Gefahrenanalyse durchzuführen und zu dokumentieren.

Hierzu hat der Fachverband Türautomation (FTA) allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse herausgegeben. In dieser sind allgemeine Grundsätze beschrieben, die bei der Analyse zu berücksichtigen sind, z.B. der Einbauort und der Nutzerkreis.

Im beigefügten PDF-Dokument finden Sie die Planungshilfe des FTA.

Surftipps

www.fta-online.de

Downloads

Grundlagen der Gefahrenanalyse (152.2kB)
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