Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse
Planungshilfe des Fachverbandes Türautomation
Der Hersteller eines Türsystems ist nach DIN 18650 in Verbindung mit § 2 der 9. GPSGV und mit Anhang I der Maschinenrichtlinie verpflichtet, eine Gefahrenanalyse durchzuführen und zu dokumentieren.
Hierzu hat der Fachverband Türautomation (FTA) allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse herausgegeben. In dieser sind allgemeine Grundsätze beschrieben, die bei der Analyse zu berücksichtigen sind, z.B. der Einbauort und der Nutzerkreis.
Im beigefügten PDF-Dokument finden Sie die Planungshilfe des FTA.