Abnahmen
Gemäß DIN 18650 Teil 2 muss ein automatisches Türsystem vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahme am Einbauort durch eine Person unterzogen werden, die durch den Hersteller der Antriebseinheit ausgebildet ist.
Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen. Sie müssen Datum, Name und Anschrift des Prüfers enthalten und am Einsatzort bereitgehalten werden.
Neben der Prüfung des fachgerechten Einbaus nach Herstellervorgabe, der einwandfreien Funktionsprüfung, der Prüfung verwendeter Impulsgeber, Überprüfung der Wirksamkeit der verwendeten Schutzmaßnahmen und ausreichender Kennzeichnung des Türsystems werden auch die zur Verfügung gestellten Dokumentationen geprüft. Hierzu gehören neben dem Prüfbuch auch die Betriebsanleitung und Hinweise zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung.
Die Abnahme erfolgt in der Regel direkt nach Abschluss der Montage und Inbetriebnahme eines automatischen Türsystems unter Beteiligung des Auftraggeber und einem Vertreter des Herstellers sowie unter evtl. Beteiligung des Betreibers (Auftraggeber und Betreiber müssen nicht identisch sein), damit dieser in die Funktionen und Anforderungen des Türsystems eingewiesen werden kann.