EN 179/1125 "Notausgangs- und Paniktürverschlüsse
BHE Infopapier
Der Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V. hat ein Infopapier herausgegeben, dass die Streichung der Normen EN 179/1125 "Notausgangs- und Paniktürverschlüsse" aus der Bauregelliste ohne weitere Auswirkungen bleibt.
Als Konsequenz aus der Streichung folgert man zunächst, dass die Hersteller von Verschlüssen wie Schlösser und Panikstangen für Rettungswege nun auch wieder Produkte in Verkehr bringen dürfen, die nicht den einschlägigen Normen EN 179/1125 entsprechen.
Auf der anderen Seite sind nach den Muster- und Landesbauordnungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Aus Sicht des BHE sollten bei der Ausstattung von Fluchttüren demnach Produkte gemäß den DIN EN-Normen zum Einsatz kommen, da hiermit dem Stand der Technik entsprochen wird.
Das Infopapier können sich Interessierte auf der nachfolgend genannten Website des BHE als PDF-Datei herunterladen.