Zusätzliche Treppen
Zusätzliche Treppen oder, wie in den Bauordnungen bezeichnet, nicht notwendige Treppen haben geringere Anforderungen an ihre Ausbildung, da sie
- weder als Fluchtweg,
- noch als Hauptzugang
Der Einsatzbereich ist in der neuen DIN 18065 Ausgabe 2000-1 unter den masslichen Anforderungen geregelt. Weitergehende Regelungen sind den einzelnen Landesbauordnungen (LBO) für den konkreten Fall eines Gebäudes zu entnehmen.
Allgemein lassen sich folgende Unterscheidungen und Abgrenzungen bezüglich Treppen treffen, die keine notwendigen Treppen darstellen:
- Treppen, die in Ergänzung zu einer Haupttreppe innerhalb eines Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnungen liegen
- Treppen, die innerhalb einer Wohnung liegen, die über eine Fluchttreppe angedient wird
- Treppen, die in anderen als Wohngebäuden (z.B.Büros, Verkaufsräume) neben einer Haupttreppe, die als Fluchtweg dient, als interne Verbindung nicht für den öffentlichen Gebrauch, sondern z.B. für Angestellte in einem Brandabschnitt (Galerien etc.) fungieren