Trittsicher - Brandschutz im Treppenhaus
Doris Gerken
Die Autorin liefert einen umfassenden Überblick über das in den einzelnen Bundesländern anders geregelte Thema Brandschutz im Treppenraum.
Sie bietet mit Tabellen Gegenüberstellungen der einzelenen Forderungen und beschreibt die Anforderungen der Musterbauordnung MBO.
Grundlegende Unterschiede sind für Gebäude unter 7 m Höhe, von 7-22 m und die eigentlichen Hochhäuser ab 22 m festzustellen.
Der Artikel befasst sich neben den Festlegungen für die einzelnen Bauteile des Treppenraums (Decken, Wände, Öffnungen etc.) auch mit dem Rauchschutz und der Lage der notwendigen Treppen im Gebäude.
Der Artikel wurde in der db - deutsche bauzeitung, Heft 5/01 veröffentlicht.