Tragbolzentreppe
Tragbolzentreppen werden zwar von der DIN 18 065 insofern betroffen, als sie ebenfalls unter die allgemeinen Festlegungen von Treppen fallen. Wegen ihrer schwierigeren, statischen Labilität gilt jedoch eine zusätzliche Norm, die DIN 18069 .
Wenn die Setzstufen entfallen sollen und nur eine Wange bzw. ein Holm einseitig eingesetzt wird, werden die einzelnen Trittstufen mittels "Abstandsbolzen" punktuell gegenseitig auf Distanz gehalten.
Da bei Entfall oder Bruch eines Bolzens das gesamte statische System in Mitleidenschaft gerät, werden für die Ausbildung der Verbindungslöcher, der Bolzen selbst und der maximalen Tragfähigkeit an den freien Stufenenden besondere Vorschriften gemacht. Insbesondere für Fluchttreppen gelten aus Brandschutzgründen hohe Auflagen für die Brandsicherheit des schwächsten Punktes, nämlich der Bolzen.
Da in der Regel auch Geländerpfosten an den Tragbolzenstufen befestigt werden müssen, kommt eine zusätzliche Hebelwirkung als Torsionskraft, die auf das freie Stufenende wirkt, hinzu.
In der Regel wird die für den Hersteller einfachste Möglichkeit gewählt, so dass eine örtliche Fertigung weitgehend vermieden werden kann.
Bildnachweis : Thomas Eicken, Darmstadt