Statische Lasten von Treppen

Ob ein bestimmtes Treppensystem und die ausgewählten Materialien geeignet oder ungeeignet für bestimmte Aufgaben sind, richtet sich auch nach den zu erwartenden Belastungen aus dem laufendem Betrieb des Gebäudes.
Die Anforderungen an eine Wohnhaustreppe unterscheiden sich deutlich von einer Treppe in einer Fabrikhalle.

Nach der DIN 1055 Verkehrslasten werden für Treppen folgende Unterscheidungen getroffen:

  1. In Wohngebäuden sind 1,5 kN als Einzellast und 3,5 KN/m² Flächenlast anzusetzen,
  2. in öffentlichen Gebäuden 2,0 kN Einzellast und 5,0 kN/m² Flächenlast
  3. in Kraftwerks-Anlagebauten über 2,0 kN Einzellast und mehr als 5,0 kN/m² Flächenlast.
In Abhängigkeit der gewählten Tragkonstruktionen, der Geländersysteme und der Stufenbeläge lassen sich die Eigenlasten einer Treppe in drei Kategorien einteilen:
  • leichte Ausführung bis 1,0 kN/m², Stufen und Geländer bestehen aus Gitterrosten, Riffelblechen, Stahlkästen und Holz,
  • mittlere Ausführung bis 3,0 kN/m², Geländer und Stufen bestehen aus Stahl- oder Spannbeton, aus leichten Betonwerkstein oder Naturwerkstein,
  • schwere Ausführung bis 5,0 kN/m², Geländer und Stufen betsehn aus schweren Betonwerksteinplatten oder Natursteinplatten.Bei auskragenden Tragbolzentreppen ist zudem nachzuweisen, dass diese Lasten über den Hebelarm auch in den Einspannungen an den Treppenwänden aufgefangen werden kann.

    Die Bemessung von Wangen und Holmen reiner Holztreppen in Wohnhäusern bis zu zwei Wohnungen richtet sich nach der Stützweite und der Laufbreite.

    Die Bemessung der Stufendicke bei einläufig geraden Treppen ergibt sich nach dem E-Modul der verwendeten Holzart bzw. der eingesetzten Holzwerkstoffplatte, weiterhin der Stützweite bei einer statisch anrechenbaren Einzellast von 1,5 kN.
    Statische Hilfestellung können einer Broschüre, die vom Deutschen HolzTreppen Institut herausgegeben wird, entnommen werden.