Schallschutz im Hochbau

Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau regelt die Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit unzumutbare Belästigungen durch Schallübertragung ausbleiben.
In der novellierten Norm wurden diese Anforderungen und Kennwerte zum Teil angehoben. Neue wurden dazugefügt, wie z.B. Trittschall von Treppen. Generell sollen folgende Nutzungseinschränkungen unterbleiben:

  • Geräusche aus anderen Räumen
  • Geräusche aus haustechnischen Anlagen
  • Einwirkung des Außenlärms (Verkehr- und Gewerbe-Immisionen).
Die Lärmübertragung muss sowohl in vertikaler und horizontaler Richtung vermieden werden. Es wird zwischen folgenden Kennwerten unterschieden:
  • Luftschalldämmung bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB mit Schallübertragung über flankierende Bauteile oder bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile
  • Trittschalldämmung
    bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (früher Trittschallmaß TSM) und Trittschallverbessserungsmaß in dB.
Bei den Anfoderungen an die Trittschalldämmung unterscheidet die DIN zwischen
  • schutzbedürftigen,
  • lauten und
  • besonders lauten Räumen.
Die Werte für geforderte Norm-Trittschallpegel finden Sie in DIN 4109 Tabelle 3.

Um eventuelle Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte der Schallschutz gründlich geplant, die Baustoffe danach ausgewählt und die Ausführung überwacht werden. Dies lässt sich nach der HOAI gesondert vertraglich vereinbaren.

Der Nachweis zur Eignung kann wie folgt geführt werden:
  • Rechenverfahren ohne bauakustische Messung anhand der Ausführungsbeispiele in Beiblatt 1 zu DIN 4109
  • mit bauakustischer Messung in Prüfständen(Eignungsprüfung I) oder in Bauten (Eignungsprüfung III)
  • projektbezogene Messung nach DIN 52210 Teil 3, wenn die Eignung nur für eine bestimmtes Bauvorhaben gelten soll
Es werden in der Regel Norrmaufbauten zugrundegelegt. Für abweichende Aufbauten muss das Verbesserungsmaß durch ein Prüfzeugnis nachgewisen werden, wobei ein Sicherheitsabschlag von 2 dB eingeräumt werden muss.

Aus Gründen des Urheberrechts kann diese Norm hier nicht im Wortlaut wiedergegeben werden.