Schallschutz im Hochbau
Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau regelt die Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit unzumutbare Belästigungen durch Schallübertragung ausbleiben.
In der novellierten Norm wurden diese Anforderungen und Kennwerte zum Teil angehoben. Neue wurden dazugefügt, wie z.B. Trittschall von Treppen. Generell sollen folgende Nutzungseinschränkungen unterbleiben:
- Geräusche aus anderen Räumen
- Geräusche aus haustechnischen Anlagen
- Einwirkung des Außenlärms (Verkehr- und Gewerbe-Immisionen).
- Luftschalldämmung bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB mit Schallübertragung über flankierende Bauteile oder bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile
- Trittschalldämmung
bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (früher Trittschallmaß TSM) und Trittschallverbessserungsmaß in dB.
- schutzbedürftigen,
- lauten und
- besonders lauten Räumen.
Um eventuelle Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte der Schallschutz gründlich geplant, die Baustoffe danach ausgewählt und die Ausführung überwacht werden. Dies lässt sich nach der HOAI gesondert vertraglich vereinbaren.
Der Nachweis zur Eignung kann wie folgt geführt werden:
- Rechenverfahren ohne bauakustische Messung anhand der Ausführungsbeispiele in Beiblatt 1 zu DIN 4109
- mit bauakustischer Messung in Prüfständen(Eignungsprüfung I) oder in Bauten (Eignungsprüfung III)
- projektbezogene Messung nach DIN 52210 Teil 3, wenn die Eignung nur für eine bestimmtes Bauvorhaben gelten soll
Aus Gründen des Urheberrechts kann diese Norm hier nicht im Wortlaut wiedergegeben werden.