Podeste
Podeste können auch als Ruheebenen zwischen den Treppenläufen betrachtet werden.
Aus Sicherheitsgründen muss nach spätestens 18 Steigungen eine Podestfläche den Treppenlauf unterbrechen.
In Abhängigkeit von den Treppentypen werden unterschieden:
- Mittelpodeste zwischen zwei hintereinander liegenden Läufen
- Wendepodeste bei zweiläufig, gegenläufigen Treppen und
- Eck- bzw. Viertelpodeste bei Richtungsänderungen um 90°
- Laut der Musterbauordnung, die Grundlage für die Landesbauordnungen ist, soll die Podestlänge so bemessen sein, daß sie sich mindestens nach der Laufbreite bemisst.
- Ein anderer Zusammenhang ergibt sich aus der Abhängigkeit vom Steigungsverhältnis. Wie an nebenstehender Skizze erkennbar, sollte die Podesttiefe mindestens die Schrittlänge von 63 cm zuzüglich einer Auftrittsbreite A haben.
Bei einer Treppe mit einer Steigung von 17/29 cm würde demnach die Podestlänge 92 cm betragen.
- Ein- und Mehrfamilienhäusern die Podesttiefe 100 cm
- in Wohnhochhäusern mindestens 125 cm
Im Grundriss ergeben sich aufgrund der Bewegungslenkung oder Umlenkung auf dem Podest in etwa folgende Formen:
- Quadrate oder Rechtecke
- Viertelkreissegmente
- Halbkreissegmente
- Trapeze oder Trapezoide
- Ringsegmente