Notwendige Treppen

In Anlehnung an die Musterbauordnung (MBO) regeln die einzelnen Landesbauordnungen (LBO) den vorbeugenden Brandschutz. Dort werden als wichtiger Bestandteil der Fluchtwege auch die Treppen, deren Ausführung und die Anforderungen an ihre Brandsicherheit beschrieben.

Großes Augenmerk legen die Bauordnungen auf die sogenannten notwendigen Treppen, die im Unterschied zu den zusätzlichen Treppen den Hauptzugang zu den darüberliegenden Geschossen bilden. Da diese Treppen im Gefahrenfall als Fluchtwege dienen, gelten dort in Abhängigkeit von der Größe und der Nutzung des Gebäudes mehr oder weniger strenge Vorschriften. Eine Ausnahme bilden davon nur die Haupttreppen in Ein- bis Zweifamilienhäusern.

Bei mehr als drei Vollgeschossen (d.h. Geschossen die zu 100% in Ihrer Fläche zu nutzen sind) verlangen die LBO in der Regel ein allseits räumlich geschlossenes, innenliegendes Treppenhaus. Dieses Treppenhaus soll an der Aussenseite des Gebäudes liegen und Fenster besitzen. Bei Hochhäusern sollen sogar zwei notwendige Treppen vorhanden sein, wobei eines nicht bis EG geführen werden muß, wenn der Ausgang in einem Gebäudeteil angeordnet ist, dessen Gebäudehöhe unter 22 m liegt.
Notwendige Treppen sollen nach nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes zu erreichen sein.

Grundsätzlich ist die Nutzung des Gebäudes, die Anzahl und die Fähigkeiten der darin zu erwartenden Besucher für die Ausbildung von Treppenhäusern verantwortlich:

  • Dort, wo wenig brennen kann, ist auch geringerer Brandschutz möglich.
  • Wenn viele Menschen zu erwarten sind, ist die verfügbare Laufbreite der Treppe nicht nur mehr 80 cm breit auszubilden, wie im Wohnbereich, sondern darüber, zum Beispiel in Schulen, Versammlungsräumen, Kaufhäusern
  • Wenn die Beweglichkeit der Benutzer eingeschränkt ist (wie z.B. in Krankenhäusern, Kindergärtenn, Altenheimen), gelten sehr hohe Sicherheitsvorschriften für Handläufe, Steigungsverhältnis und Stufenausbildung
  • Erleichterungen von den Schriften gelten für Kleingebäude und Industrieanlagen, die eine eigene Werksfeuerwehr besitzen.