Grundrissfläche
Die zur Aufstellung einer Treppe notwendige Fläche ergibt sich aus folgenden Messgrößen:
- dem Steigungsverhältnis, das die Lauflänge festlegt,
- den für den Gebäudtyp und dem Verkehrsaufkommen entsprechenden Laufbreiten,
- den in Abhängigkeit vom Nutzungstyp erforderlichen Podestgrößen und
- gegebenenfalls dem zwischen den einzelnen Treppenarmen/-läufen geplanten Treppenauge
Insbesondere bei der Anwendung des so genannten Split-Level, des Ebenenversatzes im Wohnungsbau, ergeben sich interessante Möglichkeiten Platz zu sparen, indem die Podestfläche gleichzeitig die Geschossebene bildet und damit keinen zusätzlichen Raum beansprucht.
Weitere interessante Möglichkeiten ergeben sich aus der Doppelnutzung des ansonsten verschwendeten Raums unter der Treppe. Am leichtesten lässt sich dies durch Schranktreppen erreichen, die insbesondere bei engen Grundrissen wertvollen Staumraum sichern.
Bildnachweis: Bernd Grützmacher, Niedrigenergiehäuser aus Holz, erschienen im Callwey Verlag, München