Geländerbelastungen
Geländer kommen in verschiedenen Nutzungsbereichen und müssen deshalb auch verschiedenen Belastungen standhalten.
Da die meisten Geländerformen statisch als Kragarm mit Einspannung am Treppenlauf ausgeführt sind, müssen sie einer waagrecht einwirkenden Last in Höhe der Geländerholme oder Handläufen von
- 0,5 kN/m bei Wohngebäuden und
- 1,0 kN/m in öffentlichen Gebäuden
Weiterhin bestimmt der Abstand der Geländerpfosten untereinander den zur statischen Bemessung heranzuziehenden Einflußbereich .
Für die Berechnung von Holzgeländern im Wohnhausbereich gilt wie für traditionelle Holzwangentreppen die Erleichterung, dass kein statischer Nachweis erforderlich ist, sofern diese nach den gültigen Handwerksrichtlinien z.B. des Deutschen HolzTreppen Instituts gebaut ist.
Bei eingespannten Glasgeländern mit frei auskragender oberer Glaskante (meist mit aufgesteckten Handläufen) ist bei größeren Gebäuden vom Treppen-Hersteller ein statischer Nachweis und ein Prüfzeugnis für den Einzelfall notwendig.
Abbildung: aus Merkblatt 355 des Stahl-Informationszentrums