Brandlast

In notwendigen Treppen, die zur Rettung von Personen dienen und besonders bei Sicherheitstreppenhäusern, die bei Hochhäusern als Rettungsweg angeordnet werden müssen, muss wirksam verhindert werden, dass im Treppenraum und den zugehörigen Öffungen befindliche Konstruktionen und Beläge Feuer fangen, bzw. dass es auf Grund der Hitze zu giftiger Rauchentwicklung kommt.

Das heißt, dass im Treppenraum geringe oder besser gar keine Brandlasten (das bedeutet unter starker Hitze oder Flammen entzündliche Brennstoffe), in den verwendeten Baustoffen enthalten sein dürfen.
Das bezieht sich auf alle Konstruktionen, angefangen von Wänden, über Decken, Bodenbeläge, Türen und Fenster, Handläufe und Geländer und auch auf im Treppenraum befindliche lose Gegenstände des Nutzers wie Bilder, Teppiche o.ä.