Bewegungsführung

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Die horizontale Erschließung übereinander liegender Geschosse bedarf nicht nur auf Grund der Forderungen der Landesbauordnungen, die sich nach den Richtlinien der Musterbauordnung ergeben, der Überlegung, wo die Treppe bzw. das Treppenhaus im Gebäude angeordnet werden muß.

Besonders in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen (vor allem bei Hochhäusern), deren notwendige Treppen - die in der Regel an notwendigen Fluren angekoppelt sind - ist die Lage im Grundriss streng reglementiert, da sie im Brandfall einen sicheren Fluchtweg für die Gebäudenutzer bereitstellen müssen.
Die Festlegung der Lage in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und auch in öffentlichen Gebäuden, Büro- und Gewerbebauten, deren Haupttreppen auch signethaft große Hallen dominieren, ist nicht sehr reglementiert.

Im proportionalen Verhältnis zur Grundrissfläche, die für die Platzierung einer Treppe zur Verfügung steht, ist oftmals auch das Repräsentationsbedürfnis des Bauherrn oder Gebäudebetreibers. Damit wird auch die Fläche, die zur Bewegungsführung von Nutzern oder Besuchern von Geschoss zu Geschoss notwendig ist, begrenzt.

Der Bewegungsfluss verschiedener Treppentypen von Austritt des unteren Laufs zum Antritt des oberen Laufs ist unterschiedlich lang und unterbricht damit den zügigen Bewegungsfluss.
Gerade, einläufige Treppen sind am ungünstigsten, da der Weg entlang der Treppe zurückgeführt werden muss.
Günstiger sind zweiläufige Treppen mit Wendepodest, bei denen Antritt und Austritt in einer Flucht nebeneinander liegen.
Noch günstiger sind Wendeltreppen, die auf einem Viertelpodest Antritt und Austritt bis zu 90° aneinander annähern. Deshalb wurden sie früher gerne als Nebentreppen und heute als zusätzliche Treppen für eine kurze Verbindung zwischen zwei Geschossen genutzt.
Der Weg der Besucher läuft über weitläufigere - und damit langsamere - Haupttreppen.

Bildnachweis: Peter Bonfig, München