Ausschreibung Treppenbeläge

Allgemein
Besonders zu beachten sind die Hinweise in der Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB) Teil C unter den ATV (= allgemeine technische Vorbemerkungen):

  • 18 352 Fliesen - und Plattenarbeiten
  • 18 353 Estricharbeiten
  • 18 353 Asphaltbelagarbeiten
  • 18 356 Parkettarbeiten
  • 18 365 Bodenbelagsarbeiten
  • 18 367 Holzpflasterarbeiten
Generell gilt, dass alle Angaben, die sich auf Ausführung und Preisbildung auswirken können, im Leistungsverzeichnis vollständig aufgeführt sein müssen.

Leistungsbereiche der Ausschreibung nach STLB:
  • Für Fliesen- und Plattenarbeiten gilt Leistungsbereich LB 024,
  • für Estricharbeiten Leistungsbereich LB 025,
  • für Parkett-und Holzpflasterarbeiten Leistungsbereich LB 028
  • für Bodenbelagsarbeiten Leistungsbereich LB 036.
Angaben, die in der Ausschreibung enthalten sein sollten:
  • Qualität
  • Untergrund
  • Beschichtungen
  • Anpassungen
  • Rutschfestigkeit
  • Stufenausbildung
  • Verlegeart
  • Bettungsverfahren
  • Stufenbreite und Länge
  • Baustoffgüten
  • Oberflächenbearbeitung
  • Angaben zu Fugenqualität, Breite, Farbton und Material
  • mit/ohne Setzstufen
  • Dimensionen des Treppenpodestes
  • Verlegeausführung
Vergabe
Ausnahmslos sollten Bodenbelagsarbeiten grundsätzlich nur an geeignete und qualifizierte Fachbetriebe vergeben werden.


Vorlagen für Musterausschreibungen finden Sie auch in den einzelnen Rubriken im Standardleistungsbuch (STLB), das vom GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) in Abstimmung mit dem Verdingungsausschuß für Bauleistungen (DVA) und das vom Deutschen Institut für Normung( DIN) herausgegeben wird oder über den Beuth Verlag in Form von digitalen CD-ROMs oder in Printform erhältlich ist.