Verglasungs- und Fensterflächenanteil

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Größe und Lage der Glasflächen im Gebäude

Glasflächen üben sowohl positiven als auch negativen Einfluss auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus. Im Wohnungsbau tragen große, z. B. nach Süden ausgerichtete Fensterflächen zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs bei. In Bürogebäuden hingegen sind solare Gewinne durch große Fensterflächen kaum nutzbar, weil sie einerseits zu Lasten des Blendschutzes gehen und andererseits den Kühlenergiebedarf ansteigen lassen.

Für die Ausleuchtung mit Tageslicht ist durch die Verglasung einer Fensterbrüstung keine nennenswerte Verbesserung der Belichtung erzielbar. Der Lichteinfall in Raumtiefe wird vielmehr erhöht, wenn die Oberkante eines Fensters möglichst hoch liegt, das heißt, wenn die Öffnung sturzfrei bis unter die Decke reicht. Eine wirkungsvolle Vergrößerung der Fensterfläche kann auch durch eine zusätzliche künstliche Erhöhung des Fenstersturzes erreicht werden. Schmale Fensterprofile, die sich bei den erhöhten Anforderungen an den Wärmeschutz jedoch nur bedingt realisieren lassen, oder ein Anschrägen der Fensterlaibungen oder der Fensterbrüstungen, tragen ebenfalls zu einer Verbesserung des Lichteinfalls von bis zu 15 % bei.

Bei normaler Rohbaufensterhöhe von 1,30 m und einer Brüstungshöhe von 0,90 m, sollte die Summe der Fensterbreiten nach DIN 5034 mindestens 55 % der Breite des Raumes betragen. Für die Lichtverteilung im Raum sind auch die Lage und die geometrische Form der Fenster entscheidend. Breitere Fenster oder Fensterbänder in mittlerer Höhe verbessern die Tageslichtnutzung; auch mehrere schmale, hohe Fenster sorgen für eine gleichmäßige Raumausleuchtung. Spezielle Ausbildungen von Fenstern, wie z. B. bodentiefe Schrägverglasungen, erhalten durch den vermehrten Lichteinfall aus dem Zenit eine bessere Tageslichtsituation. Allerdings bringen sie, je nach Himmelsrichtung, wiederum die Gefahr einer sommerlichen Überhitzung mit sich.

Im Verwaltungsbau wird ein Fensterflächenanteil von 60 bis 65 % als optimal angesehen, da bei größeren Glasflächen keine weitere nennenswerte Stromersparnis zu erzielen ist und eher Probleme mit dem sommerlichen Wärmeschutz auftreten. Wenn der Fensterflächenanteil 30 % einer Fassadenfläche überschreitet, so ist nach der Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes Nachweisverfahren (DIN 4108 Teil 2) anzuwenden, dass sich die Räume nicht überhitzen. Hier sind bestimmte Anforderungen an die Sonneneintragskennwerte oder an die Kühlleistung einzuhalten, um einen energiesparenden sommerlichen Wärmeschutz sicherzustellen.

Quelle: D. Haas-Arndt, F. Ranft; "Tageslichttechnik in Gebäuden", Verlag Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg
Zeichnungen: Haas-Arndt/Schädlich, Hannover/Siegen