Immissionsschutzgesetze

Auf Bundes- und Landesebene existieren Gesetze, die schädliche Umwelteinwirkungen begrenzen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Luftverschmutzung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Der Gesetzgeber legt fest, dass Anlagen, die solche Einwirkungen auf die Umwelt auslösen können, einer Genehmigung bedürfen.

Nähere Festlegungen finden sich im
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in den Landes-Immissionsschutzgesetzen (LImschG). Außerdem befasst sich beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen eine Licht-Richtlinie speziell mit dem Thema Lichtimmissionen. Sie behandelt die Belästigung der Nachbarschaft durch Beleuchtungsanlagen wie Flutlichtanlagen oder Fassadenbeleuchtungen in Form von Raumaufhellung oder Blendung. Weitere Informationen zum Gesetz auf Bundesebene sowie der Licht-Richtlinie erhalten Sie auf den unten genannten Webseiten.