Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung von Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Sie wurde als Artikel 3 der Verordnung von 1996 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und 2006 zuletzt geändert.
Sie ist für die meisten Bildschirmarbeitsplätze gesetzlich verbindlich (Ausnahmen werden in der Verordnung genannt) und regelt u.a. die Anforderungen an die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Darstellung auf dem Bildschirm sowie die Art der Tastatur.
Ihr Ziel ist die Schaffung ergonomisch günstiger Voraussetzungen für den Arbeitenden. Neben allgemeinen Hinweisen für die Bildschirmanzeige enthält sie qualitative Aussagen zur Vermeidung von Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm, die Leuchten oder Tageslicht verursachen können, ohne jedoch die Anforderungen mit konkreten Zahlen quantitativ zu fassen.