Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Zu diesem Zwecke veröffentlichen die berufsgenossenschaften folgende Inhalte:
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) benennen Schutzziele sowie branchen– oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben rechtsverbindlichen Charakter und sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- A: Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- B: Einwirkungen
- C: Betriebsart / Tätigkeiten
- D: Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) sind Veröffentlichungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen, etc..
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG) sind Festlegungen zum Modus von Prüfungen u.ä.
Hinsichtlich der richtigen Belichtung von Arbeitsplätzen sind insbesondere folgende Vorschriften und Regeln zu beachten:
- BGV A1: Allgemeine Vorschriften
- BGR 131: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme
- BGR 216: Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)
- BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung SP 2.1
- BGI 759: Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien und auf Baustellen
- BGI 827: Sonnenschutz im Büro
Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - BGI 856: Beleuchtung im Büro
- BGG 917: Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen