Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit dem Ausfertigungsdatum vom 12. August 2004 wurde zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie wird ergänzt durch die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). Zu vielen Paragraphen der Verordnung existieren Richtlinien mit weitergehenden Festlegungen, u.a. wird auf Normen verwiesen.
Für den Bereich Beleuchtungsplanung sind insbesondere die Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 von Bedeutung, und zwar Abs. 1.6 zu Fenstern und Oberlichtern sowie Abs. 3.4 zur Beleuchtung und Sichtverbindung.